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Hinweis - Heckenschnitt

Verwaltungsgemeinschaft Dolmar-Salzbrücke, den 28.06.2021

Information der VG „Dolmar-Salzbrücke“ – Freie Sicht durch Heckenschnitt

 

Die VG „Dolmar-Salzbrücke“ erinnert alle Grundstückseigentümer und Grundstücksbesitzer daran, dass sie verpflichtet sind, entlang von Straßen, Gehwegen, Rad- und Feldwegen sogenannte „Lichtraumprofile“ freizuhalten.

Anpflanzungen verschönern das Dorfbild und tragen wesentlich zur Verbesserung der Lebensräume für Mensch und Tier bei. Anpflanzungen können aber auch Gefahrensituationen hervorrufen. Insbesondere dann, wenn Bäume, Sträucher oder Hecken auf Gehwege, Radwege oder in Fahrbahnen hineinragen und so Verkehrsteilnehmer behindern oder sogar verletzten können. Besonders gefährdet sind Kinder, die nach Straßenverkehrsordnung bis zum vollendeten achten Lebensjahr mit ihrem Fahrrad den Gehweg benutzen müssen und bis zum vollendeten 10. Lebensjahr benutzen dürfen. Werden sie durch überhängende Äste zum Ausweichen auf die Straße verleitet, besteht erhöhte Unfallgefahr.

Nach dem Thüringer Straßengesetz dürfen Anpflanzungen sowie Zäune, Stapel, Haufen oder andere mit einem Grundstück nicht festverbundene Einrichtungen nicht angelegt und unterhalten werden, wenn sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen (§ 26 Abs. 2 ThürStrG). Werden solche Anpflanzungen bwz. Hindernisse angelegt oder unterhalten, haben die Eigentümer und Besitzer diese selbst zu beseitigen.

Um Gefahrensituationen von vornherein zu vermeiden und allen  Beteiligten zusätzlich Aufwand zu ersparen, bitten wir alle Grundstückseigentümer und Besitzer folgende Hinweise zu beachten:

  • Beachten Sie schon vor dem Pflanzen, welches Ausmaß Sträucher, Bäume und Hecken bereits nach wenigen Jahren annehmen können. Entscheiden Sie sich für schwach wachsende Pflanzen und halten Sie ausreichend Abstand zur Grundstücksgrenze.
  • Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume an Straßen, Gehwegen, Rad- und Feldwegen rechtzeitig so weit zurück, dass alle Verkehrsteilnehmer den öffentlichen Verkehrsraum ungehindert und ohne Gefahr nutzen können.
  • Mindesthöhen über Rad- und Gehwegen sind 2,50m und über Straßen 4,50 m
  • Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume in Bereichen von Straßeneinmündungen und Kreuzungen so weit zurück, das Sichtbehinderungen und Verkehrsgefährdungen ausgeschlossen sind
  • Im Bereich von Straßenlampen und Schildern bitte soweit zurückschneiden, dass die Lampen ihre Beleuchtungsfunktion erfüllen und die Schilder mühelos gelesen werden können.

Bau- und Ordnungsverwaltung

der VG „Dolmar-Salzbrücke