Verwaltungsgemeinschaft "Dolmar-Salzbrücke"
98547 Schwarza
Die Verwaltungsgemeinschaft „Dolmar-Salzbrücke“ mit Sitz in Schwarza nimmt derzeit die Interessen von 14 Mitgliedsgemeinden wahr. Dies sind die Gemeinden: Belrieth, Christes, Dillstädt, Einhausen, Ellingshausen, Kühndorf, Leutersdorf, Neubrunn, Obermaßfeld-Grimmenthal, Ritschenhausen, Rohr, Schwarza, Utendorf, Vachdorf.
Die Verwaltungsgemeinschaft „Dolmar-Salzbrücke“ wurde am 1. Januar 2012 gegründet und ist Rechtsnachfolger der VG Dolmar. Hinzugekommen sind die Gemeinden der ehemaligen VG Salzbrücke, mit Ausnahme der Gemeinde Bauerbach. Namensgeber sind der 739 m hohe Aussichtsberg Dolmar sowie die historische Salzbrücke an der Werra.
Die Aufgaben der Verwaltung werden durch die Verwaltungsgemeinschaft in bestimmtem Umfang zentralisiert. So ist sie für die Vorbereitung und Ausführung der gemeindlichen Beschlüsse zuständig. Die Verwaltungsgemeinschaft nimmt darüber hinaus eigenverantwortlich die so genannten Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises wahr (z. B. Ordnungsamt und Pass- und Meldewesen). Ein gewählter hauptamtlicher Gemeinschaftsvorsitzender steht der Verwaltungsgemeinschaft vor. Ihm steht die Gemeinschaftsversammlung als Beschlussorgan zur Seite. Diese besteht aus Vertretern aller Mitgliedsgemeinden.
Trotz des Zusammenschlusses in der Verwaltungsgemeinschaft bleibt die politische und wirtschaftliche Selbstständigkeit der einzelnen Gemeinden bestehen. Die Entscheidungen über alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft trifft jede Mitgliedsgemeinde selbst. Jeder der Mitgliedsgemeinden steht ein von den Einwohnern gewählter ehrenamtlicher Bürgermeister nebst Gemeinderat vor.
Bürgermeister und Gemeinderat entscheiden eigenständig mit Beschluss über Vorhaben und Investitionen.
Mit der Bearbeitung aller anfallenden Aufgaben sind zurzeit 22 Mitarbeiter beschäftigt.
Aktuelle Meldungen
Information zu Grünschnittannahmestellen im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft „Dolmar-Salzbrücke“
(29.04.2025)Ergänzend zur Mitteilung des Landratsamtes im Amtsblatt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen
4/2025, Ausgabe 14. März 2025 informieren wir hiermit über nachfolgende
Grünschnittannahmestellen im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft „Dolmar-Salzbrücke“.
Christes
Metzelser Straße
Öffnungszeiten:
im Zeitraum vom 22.03.2025 bis 30.11.2025
donnerstags von 14:00 bis 18:00 Uhr
samstags von 12:00 bis 16:00 Uhr
Ritschenhausen
Wölfershäuser Weg
Öffnungszeiten:
im Zeitraum vom 12.04.2025 bis 30.11.2025
mittwochs von 17:00 bis 20:00 Uhr
samstags von 08:00 bis 13:00 Uhr
Rohr
An der Kühndorfer Straße
Öffnungszeiten:
im Zeitraum vom 01.05.2025 bis 30.11.2025
dienstags von 15:00 bis 18:00 Uhr
donnerstags von 15:00 bis 18:00 Uhr
samstags von 09:00 bis 13:00 Uhr
Utendorf
Meininger Straße, Ortsausgang Richtung Meiningen/Landratsamt
Öffnungszeiten:
im Zeitraum vom 01.03.2025 bis 30.11.2025
freitags von 16:00 bis 19:00 Uhr, außer an Feier- und Brückentagen
Vachdorf
Am Riethweg (Gewerbegebiet)
Öffnungszeiten:
im Zeitraum vom 01.04.2025 bis 30.11.2025
dienstags von 09:00 bis 12:00 Uhr
mittwochs von 15:00 bis 18:00 Uhr
donnerstags von 09:00 bis 12:00 Uhr
freitags von 15:00 bis 18:00 Uhr
samstags von 09:00 bis 12:00 Uhr
Als Grünschnitt werden frisch geschnittene, wenig oder nicht verholzte Pflanzenreste bezeichnet, wie sie
vielfach als Abfall beim Mähen oder beim Schnitt in der Garten-, Landschafts-, Straßenrand- und Waldpflege
anfallen. Die Spanne der Pflanzen reicht von Gräsern und Kräutern über Grünsträucher bis hin zu Grünholz
wie Astwerk mit einem hohen Anteil an Blättern (Laub) und saftführender Rinde (z. B. Waldrestholz oder
Durchforstungsabfall).
Beispiele
Pflanzenabfälle holzig:
Obstgehölzer- und Heckenschnitt, abgeleerte Weihnachtsbäume
Pflanzenabfälle krautig:
Laub- und Blattabfälle, Kartoffelkraut, Grasschnitt
Keine Pflanzenabfälle sind:
Nahrungsmittel-, Küchen-, und Schlachtabfälle, Abfälle in flüssiger Form, Baumstümpfe, Schnittholz, Balken,
Bretter, Fenster, Türen, Gartenzäune, Haus- und Sperrmüll, Bauschutt
Wir bitten um Verständnis, da die Situation für alle Beteiligten neu ist und die
Gegebenheiten vor Ort erst anlaufen müssen.
Ihr Team der VG „Dolmar-Salzbrücke“
Stand: 07.07.2025
[Download]
Neue Regelungen zur Pass- und Personalausweisbeantragung ab 01.05.2025
(28.04.2025)ab dem 01.05.2025 werden nur noch biometrische Lichtbilder in digitaler Form bei der Beantragung von Ausweisdokumenten akzeptiert.
Um Ihren Aufwand so gering wie möglich zu halten, werden in den Meldeämtern an unseren Standorten Schwarza und Obermaßfeld-Grimmenthal Fotoboxen aufgestellt, welche Ihnen ab sofort zur biometrischen Lichtbildaufnahme zur Verfügung stehen. Die Gebühr pro Foto beträgt 6,00 €.
Da es sich hierbei um neue Technik in den Meldeämtern handelt, kann es in der Anfangszeit zu Verzögerungen im gewohnten Ablauf und dementsprechend längeren Wartezeiten kommen. Wir bitten dies in Ihren Terminplanungen zu berücksichtigen und entschuldigen uns bereits jetzt hierfür.
Darüber hinaus können Sie auch digitale biometrische Passfotos außerhalb der Meldeämter erstellen lassen. Zur Beantragung der Ausweisdokumente benötigen Sie lediglich den QR-Code, welchen Sie vom Fotografen erhalten.
Folgende Dienstleister bieten nach aktuellem Stand diese Möglichkeit
Die Drogeriemarktkette DM
Freie Fotographen, welche sich in der Cloud des Fotofachverbands Ringfoto registriert haben.
Eine ständig aktualisierte Übersicht von bereits registrierten Fotografen finden Sie unter https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
Unsere Kollegin und unser Kollege in den Meldeämtern stehen Ihnen gerne helfend zur Seite, wenn es Fragen gibt.
Weiterführende Informationen
Personalausweis:
https://www.personalausweisportal.de
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der
VG „Dolmar-Salzbrücke“
Sonderseiten im Amtsblatt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen
(12.01.2023)Sonderseiten im Amtsblatt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen - die Verwaltungsgemeinschaft "Dolmar-Salzbrücke" stellt sich vor.
[Sonderseiten im Amtsblatt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen]
Veranstaltungen
19.07.2025
18:00 Uhr