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Neubürgerinformation

Informationen für Neubürger in den Mitgliedsgemeinden der VG „Dolmar-Salzbrücke“

 

Liebe Neubürger,

 

seien Sie recht herzlich willkommen in unseren Mitgliedsgemeinden. Wir freuen uns, Sie als neue Bürgerin/neuen Bürger begrüßen zu dürfen. Wir hoffen, dass Sie sich bei uns in Südthüringen in der Region zwischen Rhön und Rennsteig wohlfühlen.

 

Sie finden auf unserer Homepage umfangreiche Informationen, die Ihnen einen ersten Überblick über unsere 14 Mitgliedsgemeinden geben. Wir haben die wichtigsten Hinweise auf einen Blick zusammengestellt. Sei es über Veranstaltungen, über unser reges Vereinsleben, über die Einrichtungen in unseren Mitgliedsgemeinden oder über die ansässigen Gewerbebetriebe. Natürlich bietet unsere Internetseite noch vieles mehr an Informationen. Lassen Sie sich einfach überraschen.

 

In der Hoffnung, dass Sie sich sehr bald in einer unserer Mitgliedsgemeinde zu Hause fühlen, verbleibe ich mit herzlichen Grüßen und den besten Wünschen

 

 

gez.

M. Böttcher

Gemeinschaftsvorsitzende

 

 

 

Neuzugezogen? – Das sollten Sie wissen:

Wissenswertes für Neubürger

 

Zur Inanspruchnahme unserer vielfältigen Dienstleistungen stehen Ihnen 2 Verwaltungsstellen innerhalb unserer Verwaltungsgemeinschaft zur Verfügung. Die Hauptverwaltung befindet sich in der Zella-Meininger-Straße 6 in 98547 Schwarza.

Weiterhin befindet sich in einer unserer Mitgliedsgemeinden eine Außenstelle in der Einhäuser Straße 3 in 98617 Obermaßfeld-Grimmenthal (4. Etage) Die Sprechzeiten unserer beiden Verwaltungsstellen finden Sie auch auf unserer Homepage unter dem Link: Verwaltung/Sprechzeiten.

 

Allgemeines:

Sie sollten Ihren neuen Wohnort außerdem noch bei folgenden Stellen melden:

z. B. Hausbank, Versicherungen, Arbeitgeber, Arzt, Krankenkasse usw.

 

Amtsblatt der VG „Dolmar-Salzbrücke“:

Die aktuellen Amtsblätter finden sie unter dem Link: Amtsblatt

 

An- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen:

Zulassungsstelle des Landratsamtes:

Führerscheinstelle Meiningen

Berkeser Str. 9

98617 Meiningen

 

Anmeldung des Wohnsitzes:

In den Bürgerservicebüros der Verwaltungen Schwarza oder Obermaßfeld-Grimmenthal

 

Anmeldung des Hundes:

Zur Anmeldung eines Hundes können sie unter unserem Serviceportal abrufen bzw. liegen in der Verwaltung aus. Dazu benötigen wir den ISO-Code (Mirkochip) und einen Nachweis für die Haftpflichtversicherung.

 

Ausweispapiere:

Zur Anmeldung bitte Ihren Personalausweis und Reisepass mitbringen, um Ihre Anschrift zu ändern.

 

Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden:

Sehr gern stehen Ihnen auch die ehrenamtlichen Bürgermeister Ihrer neuen Wohnortgemeinde für eine erste Kontaktaufnahme zur Verfügung.

Die Sprechzeiten entnehmen Sie bitte unserer

Homepage unter dem Link: Mitgliedsgemeinden

→ Sprechzeiten Bürgermeister

→ Einwohnerzahlen

→ Gemarkungsflächen

 

Kindergarten:

Wenn Sie Fragen zu einem Kindergartenplatz haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Kindergarten Ihrer Zuzugsgemeinde bzw. an unsere Verwaltung.

 

Müllentsorgung:

An-, Um- und Abmeldungen sind im Einwohnermeldeamt möglich. Hier erhalten Sie auch den Abfallkalender, dem sie die jeweiligen Abfuhrtage entnehmen können. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Schmalkalden-Meiningen.

 

Postzustellung:

Wenn Sie in einer unserer Mitgliedgemeinde zuziehen, empfiehlt es sich, bei Ihrem bisherigen Wohnort einen Nachsendeantrag zu stellen.

 

Satzungen:

Sie finden die für unsere Mitgliedsgemeinde geltenden Satzungen ebenfalls auf der Homepage unter dem Link: Verwaltung/Satzungen.

 

Aus diesen Satzungen können Sie umfangreiche Informationen über das geltende Ortsrecht in Ihrem neuen Wohnort entnehmen. Für den Fall, dass Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Bürgerbüros in der Hauptverwaltung in Schwarza unter der Telefonnummer: 036843 7920 oder in der Außenstelle Obermaßfeld-Grimmenthal, Telefon: 036949 2860 oder senden Sie uns einfach eine E-Mail an:

 

SEPA- Lastschriftmandat:

Sie haben laufende Zahlungen an die Gemeinde bzw. die Verwaltungsgemeinschaft zu entrichten? z. B. Kindergartengebühren, Grundsteuer usw. dann nutzen Sie doch bitte die Möglichkeit des SEPA- Lastschriftmandates, so ersparen Sie sich unnötige Zahlungserinnerungen bzw. Mahnungen. Das SEPA- Lastschriftmandat ist jederzeit widerrufbar. Einen entsprechenden Vordruck finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage und dem Link: Verwaltung/Serviceportal als ausfüllbares Dokument.

 

Steuerangelegenheiten:

Finanzamt Suhl

Karl-Liebknecht-Straße 4

98527 Suhl

 

Stromversorgung:

Sie müssen einen Stromlieferungsvertrag mit einem freiwählbaren Energieversorger abschließen. Dies gilt für Eigentümer und Mieter.

 

Telefonanschluss:

Für den Anschluss eines Telefons wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Kommunikationsunternehmen Ihrer Wahl.

 

Wasser/ Abwasser:

Schuldner der Wasser bzw. Abwassergebühr ist nach den entsprechenden Vorschriften der jeweiligen Gemeinde immer der Grundstückseigentümer. In diesen Fällen sollten Sie auf Folgendes achten:

  1. Bei einem Eigentümerwechsel sollte der Zählerstand zusammen den Daten des neuen Eigentümers an den jeweiligen Versorger mitgeteilt werden.

  2. Für Gebäude, die neu errichtet werden, muss vor Bauantragstellung eine Stellungnahme des zuständigen Ver- und Entsorgers eingeholt werden.

  3. Sollten Sie Mieter sein, erfolgt die Abrechnung mit dem Eigentümer über die

    Betriebs- und Nebenkostenabrechnung. Ein Mieterwechsel löst bei der Gemeinde keinen Abrechnungsvorgang aus.

Hier wenden Sie sich bitte an die zuständigen Abwasserzweckverbände.